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Wohngeld
Was ist Wohngeld ?
Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa beim Bürgergeld. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.
Was bringt das neue Wohngeld plus ?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden. Und auch wenn Sie in energetisch sanierten Wohnraum leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.
Wer kann Wohngeld beantragen ?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtig.
Wo wird Wohngeld beantragt ?
In Prenzlau ist der Antrag auf Wohngeld zu stellen bei der Wohngeldstelle:
Stadt Prenzlau
Am Steintor 4
17291 Prenzlau
E-Mail: wohngeldstelle@prenzlau.de
Alternativ unterstützt auch das:
Amt Gartz (Oder)
Einwohnermeldeamt
Kleine Klosterstraße 153
16307 Gartz (Oder)
Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann ?
Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
die Miete des Wohnraums oder die Belastung des selbstgenutzten Wohneigentum,
das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Sollten noch nicht alle Unterlagen vorhanden sein, sollte der Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos gestellt werden. Damit wahren Sie die Frist, denn frühestens ab Antragstellung wird Ihnen eine Leistung gewährt.
Vorteilhaft ist es, nach einer Terminvereinbarung die ausgefüllten Unterlagen persönlich in der Behörde abzugeben. Gemeinsam mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann dann die Vollständigkeit aller Unterlagen geprüft werden. Rückfragen lassen sich gleich klären.
Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) unter:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
Wohnungsbaugesellschaft mbH
in Gartz (Oder)
Pommernstraße 139
16307 Gartz (Oder)
Telefon: (033332) 252
Telefax: (033332) 262
email: info@wbg-gartz.com
In Notfällen sind wir für unsere Mieter da. Wenn Sie einmal zu ungewöhnlicher Zeit unsere Hilfe brauchen, zögern Sie nicht, sich zu melden. Wir sind für Sie da.
Wohnungsbaugesellschaft mbH in Gartz (Oder)